Gehaltsschätzung von jobs.ch:Melde dich an, um die Schätzung von jobs.ch zu sehen
PKF Consulting AG | PKF Wirtschaftsprüfung AG
Revidiertes Aktienrecht - das Wichtigste in Kürze Endlich ist es soweit! Am 1. Januar 2023 tritt das - Generalversammlung kann virtuell erfolgen; revidierte Aktienrecht in Kraft. Hier eine Auswahl schriftliche oder elektronische Beschlüsse von wichtigen Änderungen (keine vollständige sind zulässig. Sie kann an mehreren Orten Auflistung der Änderungen): gleichzeitig und auch im Ausland stattfinden (Regelung in Statuten) - gilt auch für die GmbH Aktienkapital - Generalversammlung kann die Revisionsstelle nur noch aus wichtigen Gründen abberufen, - kann neu in funktionaler Währung bedarf Offenlegung im Anhang geführt werden, sofern Buchführung und Rechnungslegung in gleicher Währung erfolgt. Verwaltungsrat Beschluss auf Beginn eines Geschäftsjahres. Bedarf Statutenänderung und öffentlich - Beschlüsse elektronisch im Zirkularverfahren beurkundeter Generalversammlungsbeschluss. ohne Unterschriften möglich Gilt sinngemäss auch für die GmbH - Sorgfalts- und Treuepflichten bei - Kapitalband +/- 50% des eingetragenen Interessenkonflikten (gilt auch für die GmbH) Aktienkapitals statt genehmigten Aktienkapitals. - Weiterhin Finanzverantwortung des Bedarf Statutenänderung bei jeder Änderung Verwaltungsrates; neue ausdrückliche Pflichten innerhalb des Kapitalbands. Kein Optingbei drohender Zahlungsunfähigkeit (bei GmbH Out möglich Pflichten der Geschäftsführer) Zwischendividende (Interimsdividende) - Bei hälftigem Kapitalverlust muss die letzte Jahresrechnung vor Genehmigung - Dividenden neu auch aus Gewinnen des durch Generalversammlung (bei GmbH laufenden Geschäftsjahres möglich - sowohl Gesellschafterversammlung) von Revisionsstelle bei AG wie auch bei GmbH / zugelassenem Revisor eingeschränkt geprüft - Basierend auf einem Zwischenabschluss werden => dies gilt bereits für den Abschluss (gleiche Grundsätze wie Jahresabschluss) per 31.12.2022! - Grundsätzliche Prüfpflicht des - Bei begründeter Besorgnis der Überschuldung Zwischenabschluss ausser Opting-Out in Abhängigkeit der Fortführungsfähigkeit ist oder sämtliche Aktionäre stimmen der Zwischenabschluss zu Fortführungs- oder Zwischendividende zu Veräusserungswerten zu erstellen; dieser muss von Revisionsstelle / zugelassenem Revisor Aktionärsrecht und Generalversammlung eingeschränkt geprüft werden => dies gilt bereits für den Abschluss per 31.12.2022! - Anpassung diverser Schwellwerte zur Geltendmachung von Mitwirkungs- und - Auch für die GmbH relevant Kontrollrechten Verwaltungsrat ist verpflichtet zur Finanzkontrolle und damit zur Überwachung von Liquidität und Bilanz Liquiditätslage Vermögenslage Drohende Zahlungsunfähigkeit Kapitalverlust - Massnahmen zur Sicherstellung der Liquidität - Massnahmen zur Beseitigung des Kapitalverlusts - Erforderlichenfalls Sanierungsmassnahmen (evtl. Antrag an Generalversammlung nötig) - Erforderlichenfalls Sanierungsmassnahmen (evtl. Antrag an Generalversammlung nötig) - Gesuch um Nachlassstundung Überschuldung
Überschuldungsanzeige bei Konkursgericht
Es sei denn:
Genügende Rangrücktritte
Begründete Aussicht auf Beseitigung der Überschuldung
Gerne beraten wir Sie zu den für Sie relevanten Themenbereichen. Kontaktieren Sie uns: Rilana Wolf-Bayard Anja Walter Partner / zugelassene Revisionsexpertin Partner / zugelassene Revisionsexpertin
41 44 285 75 10
41 44 285 75 02 E-Mail schreibenE-Mail schreiben
PKF Consulting AG Lavaterstrasse 40, 8002 Zürich, Schweiz Tel: +41 44 285 75 00 E-Mail: E-Mail schreiben PKF Wirtschaftsprüfung AG Lavaterstrasse 40, 8002 Zürich, Schweiz Tel: +41 44 285 75 65 E-Mail: E-Mail schreiben PKF Consulting AG und PKF Wirtschaftsprüfung AG sind Mitgliedsunternehmen des PKF International Limited Netzwerks www.pkf.ch und übernehmen keine Verantwortung oder Haftung für Handlungen oder Unterlassungen anderer Mitgliedsunternehmen oder Korrespondenzbüros. AUG2022